Die Erholungsbeihilfe

Steuern sparen und dabei für erholte Mitarbeiter:innen sorgen: Das ist die Erholungsbeihilfe

Als Unternehmen Steuern sparen und seinen Angestellten obendrein etwas Gutes tun: Das geht mit der Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer:innen. Es handelt sich um eine freiwillige finanzielle Zuwendung, die Mitarbeiter:innen von ihren Arbeitgeber:innen erhalten können. Die Höhe und Häufigkeit der Auszahlung dieser Leistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgebende haben durch die Erholungsbeihilfe die Möglichkeit, ihren Mitarbeiter:innen eine besondere Form der  Wertschätzung entgegenzubringen. Ein Angebot, von dem sowohl Arbeitgeber:innen, als auch Beschäftigte profitieren.

Beispiel

Eine verheiratete Arbeitnehmerin mit zwei Kindern kann von ihrem Arbeitgeber pro Jahr 364 € Erholungsbeihilfe erhalten. (156 EUR + 104 EUR + 52 EUR + 52 EUR) Ihre Möglichkeit bei uns: Kaufen Sie Ihren Arbeitnehmenden einen Hasetal-Erholungsgutschein und überreichen Sie ihn persönlich.


Nachweispflichten

Die zweckentsprechende Verwendung einer Erholungsbeihilfe gilt als erfüllt, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Gewährung der Erholungsbeihilfe und dem Urlaub des Arbeitnehmers besteht. Versteuert werden die  Zuschüsse pauschal mit 25 %. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.