Das Gastliche Hasetal bittet vom 25. Oktober bis 02. November zu Tisch

Hasetaler Genusswoche

Das Gastliche Hasetal bittet zu Tisch

"Kulinarik trifft regionale Landwirtschaft”

Unter diesem Motto finden in der Woche vom 25. Oktober bis 02. November 2025 regionale und Bio-Produkte aus der Hasetaler Landwirtschaft den Weg in die Küchen der Gastronomie der Interessengemeinschaft Gastliches Hasetal. Das Ergebnis ist regional authentischer Genuss! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Die Aktionen werden von den Betrieben weiter für Sie ausgearbeitet und geplant. Schauen Sie regelmäßig vorbei, um sich aktuell zu informieren!

Gewinnspiel zur Hasetaler Genusswoche:

Gewinnen Sie eine 3-tägige Fahrradtour: Hase-Pur-Tour!

Im Rahmen der Hasetaler Genusswoche haben Sie die Chance, einen dreitägigen Radurlaub zu gewinnen - auf Sie wartet die Hase-Pur-Tour für zwei Personen! Genießen Sie einfach ein köstliches Essen in einem der teilnehmenden Restaurants und füllen Sie vor Ort eine Gewinnspielkarte aus. Die Teilnahme ist ganz einfach und mit etwas Glück werden Sie als Gewinner per Zufallsziehung ermittelt. 

Die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel finden sie hier. 

Informieren Sie sich über die Aktionen

Unsere teilnehmenden Betriebe im Hasetal

Bramsche: Hotel-Restaurant Surendorff

Dinglingsweg 1, 49565 Bramsche, Tel. 05461 93020

Die Aktion des Hotel-Restaurant Surendorff wird noch bekannt gegeben.

Bersenbrück: Hof Künne

Krevinghausener Straße 1, 49577 Eggermühlen, Tel. 05462 9625790

Der Hof Künne bietet am 01. November eine Führung durch die Manufraktur mit Erklräung zur Verarbeitung des regionalen Raps an sowie:

 -Geführtes Tasting (am Tisch) einiger eigenen Produkte
- freies Probieren aller Produkte
- Abendessen: kleine Vorspeise, eigene Pizza bzw. vergleichbares Gericht, Dessert (jeweils überwiegend regional, saisonal, bio), Wasser, ein bis zwei Getränke (Wein, Bier, Cola etc.), Absacker (Likörspezialität unserer Geschäfts-Partner)

Kosten: 32 Euro pro Person. 

Anmeldung über Frau Berling: 
Tel.: 05462 9624537 oder Mobil: 015203713413

Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen
Maximalteilnehmerzahl: 24 Personen

(bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl  wird die Veranstaltung abgesagt)

Bersenbrück: Hotel-Restaurant "Zum Heidekug"

Neuenkirchener Straße 9, 49596 Bersenbrück, Tel. 05439 3041

Das Hotel-Restaurant Zum Heidekrug bietet eine Speisekarte mit saisonalen und regionalen Gerichte an. Hier geht es zur Speisekarte.

Bersenbrück: Hof Groneick

Schnücks Ort 2, 49596 Bersenbrück, Tel.  05439 1342

Beim Hof Groneick findet das PRE-OPENING der Hasetaler Genusswoche während des Martins-Martk am 18. und 19. Oktober statt. Familie Groneick serviert Kartoffeldrillinge aus der Pfanne mit Dips zum Aussuchen, abgeschmeckt und verfeinert mit Kräutern aus dem eigenen Hofgarten. Auf dem Martinksmarkt erwarten Sie weitere Stände mit kulnarischen Highlight.

Artland: Velo Hotel / Restaurant Tante Tom

Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück, Tel. 05431 9006300

Im Restaurant Tante Tom im Hotel Velo gibt es ein regionales 3-Gang-Menü

Lindern: Hotel Anno 1848 / Restaurant Ratsklause

Kirchstraße 6, 49699 Lindern, Tel. 05957 967077

Die Aktion des Restaurant Ratsklause wird noch bekannt gegeben.

Löningen: Gasthof Lüdeke-Dalinghaus

Menslager Straße 5, 49624 Löningen, Tel. 05432 2249

Der Gathof Lüdeke-Dalinghaus bietet am Mittwoch, 29. Oktober und am Freitag, 31. Oktober ein bio-regionales-saisonales Bufett an.

Löningen: Restaurant Pfeffermühle

Mühlenstraße 28, 49624 Löningen, Tel. 05432 92064

Im Restaurant Peffermühle gibt es während der Genusswoche ein regionales Menü.

Löningen: Lodberger Scheunencafé

Dannenkamp 1a, 49624 Löningen, Tel. 05432 904445

Das Lodberger Scheunencafé bietet Brotzeitplatten mit regionalen und Bioprodukten an.

Herzlake: Restaurant Alter Hase

Hasestraße 18, 49770 Herzlake, Tel. 05962 8770999

Das Restaurant "Alter Hase" bietet ein regionales 3-Gang-Menü an. Die einzelnen Gänge können auch separat bestellt werden.

Herzlake: Hotel Aselager Mühle

Zur alten Mühle 12, 49770 Herzlake, Tel. 05462 93480

Die Aktion der Aselager Mühle wird noch bekannt gegeben.

Haselünne: Alter Dorfkrug

Alte Dorfstraße 6, 49740 Haselünne, Tel. 05961 955880

Im Alten Dorfkrug bekommen Sie ein regionales-Schlemmer-Markt-Menü (einzelne Gerichte oder als Menü bestellbar).

Haselünne: Burghotel Haselünne

Steintorstraße 7 , 49740 Haselünne, Tel. 05961 94330.

Im Burghotel Haselünne wird ein umfangreiches Frühstücksbuffet mit zahlreichen regionalen, sowie Bioprodukte angeboten. Reservieren Sie auch als externer Gast für das Frühstücksbuffet 

Haselünne: Restaurant Balkan Grill

Meppener Straße 6, 49740 Haselünne, Tel. 05961 957721

Die Aktion des Restaurant Balkan wird noch bekannt gegeben.

Meppen: Kossehof

Vogelpohlstraße 3, 49716 Meppen, Tel. 05931 29029

Der Kossehof in Meppen bietet am 27. Oktober und 30. Oktober eine Erntezeit auf dem Kossehof an.

Uhrzeit: 15:00 - 17:15 Uhr

Personen: mind. 6 bis max. 12 Teilnehmende (ab 6 Jahren)

Kosten: 2,50 Euro pro Person

Anmeldungen für die Verantaltungen erfolgen direkt über die VHS: 27. Oktober und 30. Oktober

Meppen: Hotel-Restaurant Pöker

Herzog-Arenberg-Straße 15, 49716 Meppen, Tel. 05931 4910

Die Aktion im Hotel-Restaurant Pöker wird noch bekannt gegeben.

Meppen: Hotel-Restaurant Schmidt am Martk

Markt 17, 49716 Meppen, Tel. 05931 98100

Das Hotel-Restaurant Schmidt am Markt bietet ein regionales 3-Gang-Menü an. 

Meppen: Hotel Tiek

Jungersstraße 2, 49716 Meppen, Tel. 05931 495290

Das Hotel-Restaurant Tiek bietet ein 3-tägiges Erntewochenende mit Übernachtung, Verpflegung geführter Radtour sowie Besichtigungen und Führungen an.

Meppen: Bootshaus - essen & trinken

Widukindstraße 22, 49716 Meppen, Tel. 05931 2848

Im Bootshaus erwartet die Gäste eine spezielle Spesiekarte mit regionalen Produkten.

Partner unserer Auftaktveranstaltung

Der Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal bietet im Rahmen der Hasetaler Genusswoche die Verlosung eines dreitägigen Radurlaubs im Hasetal (Hase-Pur-Tour für 2 Personen). Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen bzw. Verlosungen richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel

Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Gewinnspiel und Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal, Langenstraße 33, 49624 Löningen (nachfolgend „Veranstalter“).

Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

 

2. Teilnahme

a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Mitarbeiter des Veranstalters, sowie deren direkte Angehörige.

b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem genau beschriebenen Zeitraum der Hasetaler Genusswoche vom 25. Oktober bis zum 02. November 2025 möglich.

c) Die Teilnahme ist nicht kostenlos, sondern setzt den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung im Rahmen der Aktionswoche voraus.

d) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der näher beschriebenen Bedingungen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.

e) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

3. Durchführung und Abwicklung

a) Der Gewinn des Gewinnspiels, einen dreitägigen Raduraub für 2 Personen, wird unter allen gültigen Teilnahmen per Zufallslosung vergeben. 

b) Die Aktion startet am Samstag, 25.10.2025 um 00:00 Uhr und endet am Sonntag, 02.11.2025 um 23:59

c) Der Gewinner wird am Werktag nach Ende des Gewinnspiels ausgelost und per E-Mail benachrichtigt; er hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns innerhalb von zwei Wochen ab Gewinnbenachrichtigung auf dem innerhalb dieser Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.

d) Der Anspruch auf den Gewinn entfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, welche in der Verantwortung des Gewinners liegen, erfolgen kann. Der Gewinn muss vom Gewinner beim Veranstalter abgeholt werden. Der Veranstalter ist nicht für die Übermittlung des Gewinns zuständig. Stellt sich nach der Auslosung des Gewinners heraus, dass der Gewinner den Gewinn nicht beim Veranstalter abholen kann, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.

e) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

 

4. Ausschluss der Teilnahme

a)  Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

 

5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

 

6. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.

Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist der Veranstalter des Gewinnspiels:

Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal
Langenstraße 33
D-49624 Löningen

Wenn Sie an einem der Gewinnspiele des Veranstalters teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch den Veranstalter erhoben:

  • Vor- und Nachname
  • Ihre Telefonnummer
  • Ihre E-Mailadresse

Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Der Veranstalter wird die Daten des Gewinners löschen, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich ist. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Gewinn übersandt wurde und der Veranstalter sich vergewissert hat, dass dieser beim Gewinner unbeschädigt angekommen ist.

Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Veranstalter bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Löschung von den entsprechenden Daten beim Veranstalter gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO.

Gegen eine Datenverarbeitung, welche der Veranstalter auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO stützt, können Sie darüber hinaus unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Natürlich haben Sie darüber hinaus das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Detaillierte Informationen finden Sie jederzeit unter www.hasetal.de/datenschutz

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit unteren Datenschutzbeauftragten – etwa unter l.willen@hasetal.de – erreichen.

 

9. Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen:

a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

b) Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

c) Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

d) Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

e) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

 

10. Schlussbestimmungen

a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG).

c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.